Sachverständiger erforderlich??

Wer  als Bauherr Einzelmaßnahmen am Gebäudebestand vorhat, wie zum Beispiel eine Wärmedämmung oder den Austausch der Fenster und Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen möchte, benötigt keinen Sachverständigen der die Durchführung der Maßnahme gegenüber der KfW bestätigt. Nach den Bedingungen der KfW kann  der Bauher selbst die Durchführung der Maßnahme bestätigen. Der Bauherr muss nichts weniger bestätigen, als das der U- wert der Dämmung der von der KfW aufgestellten Bedingung für die (z.B) Außenwanddämmung entspricht.

Nur wenn Maßnahmen durchgeführt werden, die einen bestimmten Standard (Kfw 100 Haus…) erreichen sollen, muss ein Energieberater die korrekte Materialwahl und Durchführung der Maßnahmen bescheinigen.

Wenn Einzelmaßnahmen (wie der Austausch von Fenstern) durchgeführt werden, reicht der KfW die Bestätigung des Auftraggebers.
Bei der Antragstellung bis 31.12.2009 (Eingangsstempel KfW) können Sie diese auf der Basis der EnEV 2007 durchführen. Der Gesamt U- Wert eines Fensters darf maximal 1,3 W/m²K betragen. (Nach den neuen Bestimmungen
ab 01.01.2010 1,1 W/m²K).
Für die Zuschuss- und die Kreditvariante gilt: Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der
technischen Mindestanforderungen für das Programm. Diese wird von Ihnen bei Antragstellung und nach Realisierung der Maßnahmen bestätigt (mit Formular Nr.146 966).

Der Antrag für den Kredit wird bei der KfW und bei der Hausbank gestellt (indirekt über Hausbank, es ist jedoch, um rechtzeitig bei der KfW aktenkundig zu werden, die Bestätigung zu geplanten Maßnahmen direkt an die KfW zu schicken). Das Formular „Bestätigung zum Antrag „Energieeffizient Sanieren“ finden Sie hier.  Dieses Online Formular ist
für Maßnahmen nach EneV 2009 gültig. Das bis 31.12.2009 finden Sie hier.

Das Formular für den Kreditantrag gibt es bei der Hausbank oder per Mail von KfW. Es hat die Bestellnummer 141660.
Der Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt. Die Hausbank bleibt aussen vor. Das Formular  ist zusätzlich zum Formular „Bestätigung zum Antrag „Energieeffizient Sanieren“ auszufüllen. Beide werden dann direkt an die KfW geschickt.

Verwendungsnachweis Energieeffizient sanieren,  Zuschuss: hier

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.