KfW Förderbedingungen geändert

Die Einzelmaßnahmen an Gebäuden, wie Fenstererneuerung und die Dämmung von Fassaden usw., werden seit dem 31.08.2010 nun nicht mehr zu besonders günstigen Zinskonditionen gefördert, es sei denn die Einzelmaßnahmen führen dazu, dass das Gebäude die Bedingungen eines KfW Effizienzhauses erfüllt.

Eine Förderung für Einzelmaßnahmen, die diese Bedingung nicht erreichen, ist im Programm Wohnraum modernisieren möglich.

Einzelheiten hier.