Gebäudeenergieberatung

Familie Huber möchte ihr Haus sanieren und steht vor der Herausforderung, ihr Eigenheim so energieeffizient wie möglich zu gestalten. Das alles wäre kein Problem, wenn da nicht der Dschungel an Bau-, Energie- und Fördermaßnahmen bestehen würde.

Franz ist Energieberater und wurde von Familie Huber beauftragt für das Gebäude ein Energiegutachten zu erstellen, die Bauleitung zu übernehmen und sich um mögliche Fördergelder zu kümmern, damit Familie Huber bares Geld sparen kann. Denn Franz ist beim Deutschen-Energieberater-Netzwerk Mitglied. Weil eine unabhängige Beratung dabei hilft, die richtigen Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt zu treffen. 

© DEN e.V. / RielisMedia

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. wurde 2002 von Ingenieuren, Architekten und Technikern gegründet, die als Energieberater bundesweit tätig sind und den Wunsch nach einer neutralen und wirtschaftlich unabhängigen Energieberatung äußern. Von ehemals 47 Gründungsmitgliedern wuchs das DEN bis heute auf über 700 Mitglieder an. Das Motto Von der Praxis für die Praxis dient dem DEN bis heute als Leitfaden für seine Arbeit. Hier finden Sie die neuen Intros des DEN.

Energieberatung (Wohngebäude):
Die Beratung wird nach den Richtlinien der Vor-Ort Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Für Gebäude in Berlin kann eine Zusatzförderung der ENEO (von der IBB Business Team GmbH) beantragt werden. Die Kosten für den Auftraggeber können durch eine Förderung gesenkt werden. (Mit ENEO kostet ein Energiegutachten für ein Ein- bis Zweifamilienhaus ca. 300€, Stand Februar 2020). Ziel der Beratung: auf Wirtschaftlichkeit geprüfte Sanierungsempfehlungen für den Auftraggeber.

Ablauf einer Beratung:

Um den derzeitigen Gebäude- und Heizungsanlagenzustand zu dokumentieren, den Energiebedarf zu berechnen, um schließlich Empfehlungen zu Energieeinsparmaßnahmen auszuarbeiten, sind verschiedene Daten erforderlich:

Die Geometrie des Gebäudes wird für die Flächen- und Volumenberechnung benötigt. Das Material der Gebäudehülle muss für die Berechnung der Wärmedurchgangswerte bekannt sein. Dafür sind Baupläne eine wertvolle Quelle.

Das System für Trinkwarmwasser und Heizung wird begutachtet und für die Berechnung des Energiebedarfs dokumentiert. Für den Vergleich mit dem Verbrauch werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre herangezogen.
Die Daten liefern dann die Grundlage für die Berechnung des  jährlichen Primärenergiebedarf . Der Zustand des Gebäudes und der Anlage wird bewertet. Diese Bewertung ist dann Grundlage für Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes und/oder der Heizungsanlagentechnik und Empfehlungen für den Einsatz regenerativer Energiebereitstellung.

Jede eingesparte Energieeinheit führt zu einer Minderung von Kohlendioxidemissionen.
Die Wirtschaftlichkeit der Varianten wird mit der Kapitalwertmethode berechnet. Damit sind Aussagen zu den Amortisationszeiten der einzelnen Verbesserungsvorschläge möglich.
Die Beratung stellt mehrere Möglichkeiten der Verbrauchsminderung mit ausführlicher wirtschaftlicher Bewertung vor und bietet damit eine Entscheidungshilfe für geplante Investitionen. Mit den Empfehlungen kann der Investor auch die geförderten Kredite der KfW Bank beantragen oder Geldmittel für die Investition bei der Bank seiner Wahl beantragen. Der Energieberater übernimmt auch die Bestätigung von Zielvorgaben gegenüber der KfW.
Energieausweis:
Seit dem 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung (ENEV) in der Fassung vom 24.07.2007 in Kraft, die auch die Notwendigkeit, das Aussehen und den Inhalt des Energieausweises regelt. Ein Energieausweis kann unabhängig von einer Energieberatung ausgestellt werden.

Das Gesetz regelt die Zeitpunkte, ab der ein Ausweis bereit gehalten werden muss. Für Bestandsgebäude gibt es großzügige Übergangsregeln, für Neubauten gilt, wie schon seit 2002 die Pflicht zum Energiebedarfsausweis.

Wohnobjekte mit weniger als 5 Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, müssen einen Ausweis nach dem Energiebedarf ab dem 01.10.2008 erhalten, wenn das Objekt ganz oder in Teilen den Besitzer wechselt. Diese Pflicht ab diesem Zeitpunkt besteht jedoch nur, wenn nicht schon die Wärmeschutzbedingungen der Verordnung vom 11.08.1977 beim Bau eingehalten wurden.

Für Gebäude die bis 1965 fertiggestellt wurden, besteht die Pflicht einen Energieausweis vorzuweisen, ab dem 01.07.2008. Für Gebäude späterer Baujahre wurde der Stichtag auf den 01.01.2009 gelegt.

Der Energieausweis kann nach dem berechneten Bedarf oder nach dem tatsächlichen Verbrauch, gemittelt über mindestens drei Jahre, ausgestellt werden und ist 10 Jahre gültig. Die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ist bis zum 01.10.2008 gegeben.
Die Möglichkeit Energieausweise nach dem Verbrauch ausstellen zu lassen, vermindert die objektive Vergleichbarkeit der Angaben auf einem Energieausweis. Es ist leicht einzusehen, dass der Verbrauch durch die Bewohner stark beeinflusst werden kann.

Die Komfortempfindungen variieren stark und ein geringer Verbrauch kann durch extreme Sparsamkeit und auch zum Beispiel durch Leerstand erreicht werden. Nur ein Bedarfsausweis enthält auch Ratschläge für die energetische Sanierung.
Ratgeber auf der Seite www.klima-sucht-schutz.de.
Fragen zur Energieberatung oder zum Energieausweis (z.B. Kosten): Kontakt