KfW Förderbedingungen! Für Einzelmaßnahmen ist Sachverständiger nun wieder erforderlich!

Ab dem 01.03.2011 müssen Einzelmaßnahmen im Programm 152/430 von einem Sachverständigen, wie zum Beispiel einem Energieberater, vor der Ausführung, mit dem Antrag auf Finanzierung oder Zuschuss bezüglich der Einhaltung der Förderbedingungen, bestätigt werden. Die Programme fördern Einzelmaßnahmen für Eigentümer einer Wohnimmobilie, bei denen der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde. Die Kreditsumme beträgt maximal 50.000€ pro Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt maximal 5% der Investitionskosten (2500€).
Der Energieberater beurteilt die Maßnahme recht umfangreich unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik  und auf die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen gemäß des Merkblattes der KfW.